Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Leistungsbedingungen für
Verträge der Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH, Auftragnehmer genannt, gelten für alle Liefer- und Montageleistungen des Auftragnehmers.

Allgemeine Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen und dergleichen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn selbige durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer in den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag einbezogen sind.

2. Zustandekommen des Vertrages
Angebote des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote gekennzeichnet sind. Das Angebot eines zukünftigen Auftraggebers bindet den Auftragnehmer erst dann, wenn der Auftragnehmer dieses Angebot ausdrücklich schriftlich annimmt. Die Zusendungen von Angeboten, Preislisten, Rundschreiben oder allgemeinen Offerten gelten nicht als verbindliche Angebote im Sinne des §145 BGB. Für die Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH entsteht daraus eine Sorgfaltsverpflichtung nicht.

Eine mögliche Haftung der Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH aus c.i.c. wird daraus nicht begründet.

3. Änderung und Aufhebung des Vertrages
Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wirksam geschlossene Vertrag kann nur durch übereinstimmende schriftliche Erklärungen der Parteien geändert oder aufgehoben werden. Die Schriftform ist zwingend. Ein Abweichen von der Schriftform bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien.

Ein Verzicht auf das zwingende Erfordernis der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

Die Regelung zum Erfordernis der Schriftform kann nicht mündlich oder stillschweigend durch die Vertragsparteien abgeändert werden.

4. Preise und Zahlung
Die vereinbarten Preise gelten mangels anderer vertraglicher Vereinbarung ab Sitz des Auftragnehmers. Die Preise stellen Nettopreise dar und verstehen sich immer zuzüglich Mehrwertsteuer.

Bei einem vereinbarten Leistungsumfang von mehr als 15.000,00€ erfolgt die Zahlung - in Höhe von 50% des Bruttopreises mit Zustandekommen des Vertrages - in Höhe von 50% des Bruttopreises nach Lieferung bzw. Leistungserbringung.

Die Zahlungsfrist beträgt 15 Kalendertage bei Serviceleistungen und 30 Kalendertage bei Warenlieferung nach den vorgenannten Ereignissen.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Teillieferungen sind zulässig.

5. Leistungszeitpunkt
Als Leistungszeitpunkt gilt der vertraglich vereinbarte Termin der Lieferung bzw. Montage des gelieferten Leistungsgegenstandes, sofern die Montageleistungen zum Leistungsumfang gehören.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – zum Beispiel bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, kriegsähnliche Zustände, lokale Ein- und Ausfuhrverbote usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn die Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert ist, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH von der Liefer- und Leistungspflicht frei.

Soweit sich die Liefer- und Leistungspflicht verlängert oder die Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH von der Leistungserbringung frei wird, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind dem Auftraggeber der Mewes&Götzl Wägetechnik GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

6.Leistungsort
Bei Lieferungen gilt als Leistungsort der Betriebssitz des Auftragnehmers.

Bei zusätzlich vertraglich vereinbarter Montage des Liefergegenstandes ist der Ort der Montage der Leistungsort. Der Leistungsort ist vorher mitzuteilen.

7. Eigentumsvorbehalt
Der gelieferte Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Außerdem gelten der weitergeleitete, nachgeschaltete und verlängerte Eigentumsvorbehalt ausdrücklich als vereinbart.

Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Leistungsgegenstandes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsleistung sind dem Auftraggeber durch Darlegung der Anspruchsberechtigung des Dritten unverzüglich mitzuteilen.

8. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform.

Mängelansprüche verjähren binnen 6 Monaten nach Abnahme der Leistung bzw. Übergabe der Sache.

Weist die Leistung einen vom Lieferer zu vertretenden Mangel auf, so hat der Besteller das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Dem Lieferer steht das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu.

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Gerät der Besteller mit der Abnahme der Sache in Verzug, erlischt die Gewährleistung spätestens 9 Monate nach Lieferung.

Bei gebrauchten Waren ist jegliche Gewährleistung von gewerblichen Käufern ausgeschlossen, es sei denn es wird anders vereinbart.

Bei Privatpersonen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.

Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

9.Gerichtsstandsvereinbarung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.

10.Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich unwiderruflich eine dahingehende Vertragsanpassung vorzunehmen mit der Maßgabe, eine Regelung zu schaffen, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt.

Unsere AGB als PDF
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